Details
Nalewajko, Pawel
Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union?
Duncker & Humblot
978-3-428-13351-2
1. Aufl. 2010 / 333 S.
Monographie/Dissertation
Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage
Kurzbeschreibung
Reihe: Schriften zum Strafrecht. Band: 213
Die justizielle Zusammenarbeit in der EU erreicht allmählich eine Intensität, die bis vor kurzem nur zwischen kleineren, historisch und kulturell eng verbundenen Ländern oder gar nur innerstaatlich denkbar war. Zum tragenden Pfeiler und Motor des weitgehend verwirklichten Kooperationskonzepts zwischen den Mitgliedsstaaten wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Das breite Anwendungsspektrum gegenseitiger Anerkennung erstreckt sich auf ausgewählte justizielle Entscheidungen aller Strafverfolgungsetappen und umfasst alle Rechtshilfegebiete. Abhängig von dem Verfahrensstadium und der Entscheidungsart ändert sich der Umfang der Anerkennungspflichten, so dass von unterschiedlichen Gestalten des Anerkennungsgrundsatzes ausgegangen werden muss. Durch den Abbau der traditionellen Rechtshilfevorbehalte und Kontrollmechanismen ist sowohl die Kapazität als auch die Geschwindigkeit dieses grenzüberschreitenden Transfers wesentlich gestiegen. Das Gesamtbild des Kooperationsmodells trübt sich jedoch unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Gesichtspunkte.
